Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr teilte uns nun schriftlich mit: „Die Gewerbeaufsicht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Keim- oder Sporenbelastung entstehen würde, die einer Genehmigsfähigkeit der Anlage entgegenstünde.“
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Firma Remondis und Nehlsen „Kontakt aufgenommen“ haben, um eine Möglichkeit der Verlagerung zu den Fahrwiesen zu verhandeln. Aber beide Firmen müssen sich aufeinander zu bewegen.
Die Frage, ob Remondis Biomüll in der Windhukstraße umschlagen darf, ist rechtlich bereits geklärt. Dennoch gilt es politisch Einfluss auf diese Entscheidung zu nehmen. Dafür ist die Demonstration am Freitag, den 25.05.2018 ein guter Beginn!